Angebot

Einheitliche Erziehung

Wir, die Lehrerinnen und Lehrer der GMS, sind überzeugte Christen. Wir fühlen uns den biblischen Werten verpflichtet und möchten ein Leben mit dem lebendigen Gott und nach seinen Geboten führen. Wir bemühen uns um eine enge Zusammenarbeit mit dem Elternhaus unserer Schüler. Als gemeinsame Leitlinie haben wir ein pädagogisches Konzept, das auch unserer stattlichen Anerkennung zugrunde liegt.

Erkennbares christliches Profil

In einer Zeit der abnehmenden Werte ist es unser Anliegen, den Schülern auch die Bibel, das Wort Gottes, nahezubringen. Dabei prägen tägliche Andachten und Lieder in den Klassen den morgendlichen Schulbeginn. Die Kinder lernen die Liebe Gottes kennen, der uns in seinem Sohn Jesus Christus begegnet. Letztlich nehmen wir damit die Verfassung des Landes NRW wirklich ernst. In Artikel 7 heißt es:

Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist das vornehmste Ziel der Erziehung

Erziehung zur Leistungsfähigkeit

Durch Ermutigung werden Kinder gefördert., die ihnen entsprechenden Leistungen auch zu erbringen. Dabei erfahren sowohl leistungsstarke als auch leistungsschwächere Kinder eine zusätzliche Förderung.
Ein entsprechendes Förderkonzept wurde in den letzten Jahren in Zusammenarbeit mit anderen christlichen Grundschulen entwickelt.
Als eine integrativ unterrichtende Grundschule nehmen wir jedes Jahr auch einige (wenige) Förderkinder auf, die täglich durch unsere Sonderschullehrerin betreut werden.

Aufnahme und Finanzierung

Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler erfolgt unabhängig von der nationalen Zugehörigkeit und dem konfessionellen religiösen Bekenntnis (Teilnahme an unserem Religionsunterricht ist jedoch Pflicht).
Die Eltern (oder auch 'Paten') tragen durch einen freiwilligen finanziellen Beitrag zur Deckung der nicht vom Land NRW refinanzierten Kosten bei.
Lernmittel werden wie an öffentlichen Schulen zur Verfügung gestellt (mit entsprechendem Elternanteil).
Die Beförderung der Schüler mit einem speziellen Bustransfer kann derzeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus Landesmitteln bezahlt werden.